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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08   

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https://dejure.org/2010,121682
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08 (https://dejure.org/2010,121682)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2010 - L 1 KR 202/08 (https://dejure.org/2010,121682)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - L 1 KR 202/08 (https://dejure.org/2010,121682)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2007 - L 5 KR 2563/07

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für alternative Krebstherapie durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    Das von der Beklagten mitgeteilte Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 31. Oktober 2007 (L 5 KR 2563/07) sei dem hingegen nicht einschlägig, da dort ein gänzlich anderer Sachverhalt als vorliegend zur Beurteilung angestanden habe.

    Soweit der Kläger und die inzwischen verstorbene Versicherte die Standardtherapie als nicht ausreichend wirksam bzw. als im Verhältnis zur Wirksamkeit mit zu massiven Nebenwirkungen befrachtet eingeschätzt haben, handelt es sich um eine persönliche Wertung, die nach dem für die Rechtsfindung allein geltenden Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und dem danach erforderlichen sowie geführten Wirksamkeitsnachweis der Standardtherapie rechtlich unerheblich bleiben muss (ebenso im Fall der verstorbenen Versicherten: Niedersächsisches Finanzgericht, a.a.O., Rdnoten 59, 60; im Ergebnis ebenso bei einer alternativen Krebstherapie, u.a. mit dem auch hier angewandten Ukrain, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Oktober 2007, L 5 KR 2563/07, Rdnote 45 - Zitierung nach Juris).

    So hat das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 31. Oktober 2007 (L 5 KR 2563/07 - Zitierung nach Juris) einen Wirksamkeitsnachweis auch unter Prüfung der Rechtsprechung des BVerfG unter Auswertung vorliegender wissenschaftlicher Stellungnahmen ebenso wenig für gegeben erachtet, wie das Niedersächsische Finanzgericht (a.a.O.) im Fall der inzwischen verstorbenen Versicherten, wobei das Niedersächsische Finanzgericht ein klinisch-pharmakologisches Sachverständigengutachten über den konkreten Behandlungsfall eingeholt hat (ablehnend zu Ukrain schon 2001: LSG Sachsen, Urteil vom 8. August 2001, L 1 KR 44/00 - Zitierung nach Juris).

  • FG Niedersachsen, 08.01.2009 - 11 K 490/07

    Anerkennung von Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    Der daraufhin vor dem Finanzgericht L. (Az: 11 K 490/07) geführte Rechtsstreit sei bislang positiv verlaufen, da das Finanzgericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet habe.

    Schließlich hat der erkennende Senat durch eine Recherche in einer für jedermann frei zugänglichen Internet-Datenbank (www.Sozialgerichtsbarkeit.de; ebenso wiedergegeben in juris) ermittelt, dass das von der (früheren) Klägerin vor dem SG mitgeteilte, von ihr anhängig gemachte Verfahren vor dem Finanzgericht L. (Az: 11 K 490/07) inzwischen abgeschlossen worden ist.

    Dies haben nicht nur der MDK in seinem Gutachten und der vom erkennenden Senat gehörte Sachverständige übereinstimmend bestätigt, sondern auch Dr. J. und Dr. I. nicht in Anrede genommen (ebenso, den Fall der verstorbenen Versicherten betreffend: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8. Januar 2009, 11 K 490/07, Rdnote 59, 60 - Zitierung nach Juris).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    Mit Schreiben vom 2. Oktober 2006 beantragte Dr. I. für die (frühere) Klägerin bei der Beklagten "Kostenerstattung für die komplementäre immunbiologische Krebsabwehrtherapie" und berief sich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) und des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4. April 2006 (1 KR 7/05 R).

    Das BVerfG hat entschieden (Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98 = BSG SozR 4-2500, § 27 Nr. 5), dass es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar ist, wenn einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, generell von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen.

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    Durch diese Richtlinien wird der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (siehe nur: BSG, Urteil vom 4. April 2006, B 1 KR 7/05 R; BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens und der Anerkennung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist dabei der Zeitpunkt der Durchführung der Behandlung (BSG, Urteil vom 4. April 2006, a.a.O.) (zum Ganzen ebenso der erkennende Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Januar 2009, L 1 KR 312/07).

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    Die Frage der Einhaltung der Beschaffungsweges könnte jedoch - so schon das SG zu Recht - vorliegend auch dahin stehen, weil die von Dr. I. angewendete Therapie nicht zu den von den gesetzlichen Krankenkassen als Sach- oder Dienstleistung zu erbringenden Leistungen gehört, weshalb die "formale" Voraussetzung der rechtzeitigen Befassung der gesetzlichen Krankenkasse ohne rechtliche Auswirkungen bliebe (BSG, Urteil vom 28. März 2000, B 1 KR 11/98, Rdnoten 11, 20, Zitierung nach Juris).

    Andernfalls könnten die Zulassungserfordernisse von Fertigarzneimitteln nach dem AMG unterlaufen werden (siehe nur: BSG, Urteil vom 28. März 2000 B 1 KR 11/98 R, Rdnoten 14 bis 19 - Zitierung nach Juris).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    Dies gilt insbesondere bei Erkrankungen, die weltweit nur extrem selten auftreten und die deshalb im nationalen wie im internationalen Rahmen weder systematisch erforscht noch systematisch behandelt werden können (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 27/02 R).
  • LSG Sachsen, 08.08.2001 - L 1 KR 44/00

    Kostenerstattung für eine durchgeführten Therapie mit UKRAIN; Metastasierendes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    So hat das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 31. Oktober 2007 (L 5 KR 2563/07 - Zitierung nach Juris) einen Wirksamkeitsnachweis auch unter Prüfung der Rechtsprechung des BVerfG unter Auswertung vorliegender wissenschaftlicher Stellungnahmen ebenso wenig für gegeben erachtet, wie das Niedersächsische Finanzgericht (a.a.O.) im Fall der inzwischen verstorbenen Versicherten, wobei das Niedersächsische Finanzgericht ein klinisch-pharmakologisches Sachverständigengutachten über den konkreten Behandlungsfall eingeholt hat (ablehnend zu Ukrain schon 2001: LSG Sachsen, Urteil vom 8. August 2001, L 1 KR 44/00 - Zitierung nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2009 - L 1 KR 312/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung des Vorliegens und der Anerkennung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ist dabei der Zeitpunkt der Durchführung der Behandlung (BSG, Urteil vom 4. April 2006, a.a.O.) (zum Ganzen ebenso der erkennende Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Januar 2009, L 1 KR 312/07).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    Durch diese Richtlinien wird der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (siehe nur: BSG, Urteil vom 4. April 2006, B 1 KR 7/05 R; BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 1 KR 202/08
    Dies kann etwa dann gelten, wenn das Verfahren von den antragsberechtigten Stellen bzw. dem GemBA selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wurde/wird und dies auf eine willkürliche und sachfremde Untätigkeit bzw. Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (vgl. nur: BSG, Urteil vom 26. September 2006, B 1 KR 3/06 R).
  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 21/04 R

    Ermittlung von generellen Tatsachen durch Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2007 - L 1 KR 181/06
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